Gemeinnützigkeit erneut zuerkannt.

Aufgrund jährlicher Prüfung: wir erhielten jetzt erneut die Bestätigung der Gemeinnützigkeit im Sinne der

§§ 51 ff AO durch das Finanzamt Soest zugesandt.

Unsere Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr 10 AO.

Für alle bei uns eingehenden Spenden gilt, dass wir diese ausschließlich für die Flüchtlinge bzw. in der Arbeit mit den Flüchtlingen in der ZUE Wickede-Wimbern einsetzen. Anfallende Kosten für Büromaterialien, Telefon etc. werden von den Mitgliedern selbst getragen. Gleiches gilt für Fahrtkosten.

Wir danken allen Spendern, die uns unterstützen, ganz herzlich. Ohne Eure Spenden ginge Vieles nicht umzusetzen.